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EU-Zollreform: Universelle Bearbeitungsgebühr von zwei Euro pro Position startet im November

Die EU führt ab November eine Universelle Bearbeitungsgebühr von zwei Euro pro Position für Direktimporte aus dem Nicht-EU-Ausland ein.

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Die Europäische Union führt ab November eine Universelle Bearbeitungsgebühr von zwei Euro pro Warenposition für Direktimporte aus dem Nicht-EU-Ausland ein. Diese Maßnahme finanziert die Bearbeitung von Anträgen auf Überlassung von Waren zum zollrechtlich freien Verkehr und soll die Paketflut aus Fernost eindämmen. Laut vorläufigen Daten der EU-Steuer- und Zolldirektion reduzierte bereits der Mindestzoll das Sendungsaufkommen von Juli bis September 2026 um 60 Prozent.

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EU-Zollreform: Universelle Bearbeitungsgebühr von zwei Euro pro Position startet im November

Durch die Zollreform der Europäischen Union tritt Anfang November eine neue Gebühr in Kraft. Direktimporte aus dem Nicht-EU-Ausland könnten teurer werden. Zum Monatswechsel tritt mit der „Universellen Bearbeitungsgebühr“ (Universal Handling Fee, UHF) eine weitere Gebühr bei Bestellungen aus dem Nicht-EU-Ausland in Kraft. Zwei Euro müssen Anbieter dann für jede Warenposition einer Bestellung entrichten, die im Fernverkauf im Sinne der Zollverordnung direkt zu den Kunden auf den Weg gebracht wird. Zum direkten Weg zählt auch die Lieferung an einen Abholort. Beim Import ins Zollgemeinschaftsgebie.

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