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Urteil gegen MediaMarkt stärkt Gewährleistungsrechte
Das Landgericht Ingolstadt stärkt Gewährleistungsrechte durch ein Urteil gegen MediaMarkt, das Verweise an Hersteller untersagt.
Key points
- Das Landgericht Ingolstadt untersagte der MMS E-Commerce GmbH irreführende Verweise an Hersteller bei Gewährleistungsansprüchen.
- Der Verbraucherzentrale Bundesverband führte das Verfahren gegen die Onlinetochter der Elektronikmarktkette.
- Das Urteil vom 24. Juli 2026 bestätigt, dass bei gesetzlicher Gewährleistung primär der Verkäufer als Vertragspartner in der Pflicht steht.
Why it matters. Kunden können sich nun besser gegen die Praxis wehren, dass Händler die gesetzliche Gewährleistung auf Hersteller abschieben, um eigenen Aufwand zu reduzieren.
Das Landgericht Ingolstadt untersagte der MMS E-Commerce GmbH am 24. Juli 2026 die Praxis, Kunden bei Reklamationen an Hersteller zu verweisen. In einem Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands wurde diese Aufforderung als irreführend eingestuft. Auslöser war ein defekter Kühlschrank, bei dem der Händler die Verantwortung für die gesetzliche Gewährleistung abschieben wollte.
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Urteil gegen MediaMarkt stärkt Gewährleistungsrechte
Ein aktuelles Urteil gegen den Einzelhändler MediaMarkt präzisiert die Rechte von Verbrauchern bei defekten Geräten. Händler dürfen Kunden nicht pauschal an den Hersteller verweisen, wenn gesetzliche Gewährleistungsansprüche bestehen. Das Gericht stellte klar, dass der Vertragspartner Händler die primäre Verantwortung trägt. Dies erschwert es Unternehmen, Reklamationen durch Verweise auf Hersteller-Garantien abzuwehren.


