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Urteil: Google muss für Fakeshop-Schaden aufkommen

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Ein Gericht hat entschieden, dass Google für Schäden durch eine Fakeshop-Anzeige verantwortlich ist. Dies könnte weitreichende Folgen für die Verantwortung von Online-Plattformen haben.

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Urteil: Google muss für Fakeshop-Schaden aufkommen

Ein Gericht hat am 28. Juli 2026 entschieden, dass Google für Schäden aufkommen muss, die durch eine Fakeshop-Anzeige entstanden sind. Ein Mann aus Bayern hatte auf eine Anzeige geklickt und Geld für einen Fahrradträger überwiesen, der nie geliefert wurde. Dieses Urteil könnte weitreichende Konsequenzen für die Verantwortung von Online-Plattformen und deren Anzeigenpraktiken haben, da es die Erwartungen an Seriosität und Sicherheit im Internet thematisiert.

Google muss für Fakeshop haften

Ein Gericht hat Google verurteilt, einem Kunden, der auf einen Fakeshop hereingefallen war, 489,99 € plus Rechtsanwaltskosten und Zinsen zu zahlen. Der Kunde hatte auf einen sogenannten Fakeshop hereingefallen und keinen Fahrradträger erhalten. Google muss dem Kunden nun den Schaden ersetzen. Die irische Konzernniederlassung von Google muss dem Kunden die Summe überweisen.

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