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Landgericht Frankfurt verpflichtet Google zur Verpixelung von Luftbildern
Das Landgericht Frankfurt verpflichtet Google, Luftbilder eines Grundstücks zu löschen, da die Privatsphäre verletzt werde.
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Das Landgericht Frankfurt hat Google dazu verpflichtet, Luftbilder eines Grundstücks zu löschen, wie Golem.de berichtet. Durch die Bilder werde die Privatsphäre verletzt, so das Gericht. Die Entscheidung betrifft Google Maps.
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Landgericht Frankfurt verpflichtet Google zur Verpixelung von Luftbildern
Das Landgericht Frankfurt hat Google zur Löschung von Luftbildern eines Grundstücks verpflichtet. Nach Auffassung des Gerichts wird durch die Bilder die Privatsphäre der klagenden Eigentümer verletzt. Google muss die betroffenen Aufnahmen demnach unkenntlich machen oder entfernen. Das Urteil könnte Auswirkungen auf den Umgang mit Geodaten-Diensten wie Google Maps in Deutschland haben. Eine Revision wurde nicht ausgeschlossen.
Landgericht Frankfurt untersagt Google Luftbildaufnahmen eines Privatgrundstücks
Das Landgericht Frankfurt am Main hat Google dazu verpflichtet, die Veröffentlichung dreidimensionaler Luftbildaufnahmen eines privaten Wohngrundstücks auf Google Earth und Google Maps zu unterlassen, sofern der Eigentümer dem widerspricht. Geklagt hatte ein Familienvater aus Frankfurt, der nicht wollte, dass sein Grundstück in den Diensten sichtbar ist. Die 3. Zivilkammer gab ihm mit dem Urteil (Az.: 2-03 O 388/25) recht. Das Urteil bringt eine neue Dynamik in die Debatte um Datenschutz und Privatsphäre bei digitalen Kartendiensten. Google muss nun auf Widerspruch von Eigentümern reagieren und entsprechende Aufnahmen entfernen.
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